Das  Wichtigste  zuerst ..._______

Das dürfen Sie nicht vergessen

Die ersten Tage in seinem neuen Zuhause bedeuten  sowohl
für Ihren kleinen Vierbeiner als auch für Sie eine gehörige
Umstellung.
Damit Sie in diesem Anfangstruben nichts vergessen, beachten
Sie bitte unbedingt nachfolgende Hinweise:

Impfungen

Nehmen Sie den Impfausweis Ihres kleinen Vierbeiners zur
Hand. Sehen Sie nach, wann Ihr Liebling die erste Impfung
bekommen hat.
Der Termin für die nächste fällige Impfung ist  dort ebenfalls
vermerkt , den Sie auf keinen Fall versäumen dürfen.
Hier eine kleine Übersicht über die notwendigen Impfungen:

 

    1. Impfung

    2. Impfung

3.
Impfung

weitere Impfungen

 (S) Staupe

8. -10. Woche

12. -14. Woche

16. -18. Woche

 jährlich wiederholen

 (H)  HCC
Leberentzündung

8. -10. Woche

12. -14. Woche

16. -18. Woche

 jährlich wiederholen

 (L) Leptuspirose

8. -10. Woche

12. -14. Woche

16. -18. Woche

 jährlich wiederholen

 (P) Parvovirose

8. -10. Woche

12. -14. Woche

16. -18. Woche

 jährlich wiederholen

 (P)Zwingerhusten

8. -10. Woche

12. -14. Woche

16. -18. Woche

 jährlich wiederholen

 (T) Tollwut

  

   12. Woche

16.
Woche

 jährlich wiederholen

Die erste Impfung (Grundimunisierung) in der 8.-10. Woche
wird als 5-fach Kombinationssppritze geimpft.
Die zweite Impfung in der 12.-14. Woche wird ebenfalls als
Kombinationssppritze geimpft , diesmal 6-fach.
Die dritte Impfung in der 16.-18. Woche wird ebenfalls als
Kombinationssppritze geimpft , diesmal 6-fach.

Auch die jährlichen Wiederholungsimpfungen werden immer
als Kombinationssppritze geimpft.

Entwurmung

Die ersten Wurmkuren wurden bereits beim Züchter Ihres
Lieblings verabreicht. Meistens werden Entwurmungstermine
und  Entwurmungsmittel vom Züchter im Impfausweis Ihres
Hundes vermerkt. Sehen Sie nach !!!  
Sollten Sie keine diesbezügliche Eintragungen im Impfausweis
finden , erkundigen Sie sich beim Züchter über erfolge
Entwurmungen Ihres Wauzies.

Es ist durchaus möglich , dass Ihr Welpe bereits im Mutterleib
 oder nach der Geburt  durch die Muttermilch angesteckt wurde.
Um die Ausbreitung einer möglichen Infektion zu verhindern ,
ist deshalb eine rechtzeitige und regelmäßige  Entwurmung
unerlässlich.

Sollte Ihr Züchter bereits Wurmkuren durchgeführt haben ,
achten Sie darauf , dass diese nach der letzten durchgeführten
Wurmkur in der Regel nach ca. 3 Wochen  - vor der 2. Impfung
-  wiederholt werden muss. Die Medikamente hierfür erhalten
Sie bei Ihrem Tierarzt.

Anmeldung zur Hundesteuer

Da in Deutschland alle Hunde steuerpflichtig sind , müssen Sie
Ihren Welpen , sobald Sie ihn in Empfang genommen haben ,
spätestens in 4 Wochen bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung
anmelden. Außer einem Steuerbescheid erhalten Sie in der Regel
auch eine Steuermarke , die gut sichtbar am Halsband mit
einem kleinen Schlüsselring befestigt wird.

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Kommunen selbst
ständig festgelegt , daher fällt die Steuer je nach Gemeinden
oder Stadt unterschieglich aus. In ländlichen Gebieten sind oft
nur minimale Beträge von nicht mal 30.-
Euro pro Jahr zu
zahlen , während  Großstädte bis zu 100,- Euro und mehr für
einen Hund erheben.

Abschluss einer Haftpflichtversicherung

Da Hunde, anders als Katzen, nicht über die Privathaftpflicht-
Versicherung  mitversichert sind , ist ves ganz wichtig , für
Ihren "kleinen Frechdachs" sofort eine separate Hundehaft-
pflichtversicherung abzuschließen.

Als Hundehalter haften Sie für alle Schäden , die Ihr Hund
anrichtet.

Besonders gefährlich ist der Straßenverkehr. Reißt sich Ihr
Hund - aus welchen Gründen auch immer - einmal von der
Leine los und verursacht einen Verkehrsunfall , so kann dies'
zu Schadenersatzansprüchen von mehreren Hunderttausend
Euro kommen.

Davor können Sie sich nur durch eine separate Hundehaft-
pflichtversicherung schützen.
Die jährlichen Prämien hierfür sind im Vergleich zu den
möglicherweise enstehenden Forderungen , die auf Sie
zukommen können sehr gering.

Achten Sie beim Abschluß auf eine ausreichende Deckungs-
summe. Die Mindestdeckung sollte auf alle Fälle 2 Mio. Euro
für Personen- und 500.000 Euro fü+r Sachschäden betragen.
Achten Sie auch darauf, dass Vermögensschäden wie z. B.
Verdienstausfall , bis zu einer Höhe von mindestens 50.000
Euro eingeschlossen sind.

Lassen Sie sich meherer Angebote von verschiedenen
Versicherungsgesellschaften erstellen und vergleichen Sie
diese miteinander. Die Mecklenburgische ,die mit über 200
Jahren zu den ältesten Versicherungsgesellschaften der Welt
zählt ist z. B. im Vergleich mit vielen anderen Versicherern
um bis zu 30 % günstiger.

 

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