Das Wichtigste zuerst ..._______
 
Das 
dürfen Sie nicht vergessen 
Die 
ersten Tage in seinem neuen Zuhause bedeuten  sowohl 
für Ihren kleinen 
Vierbeiner als auch für Sie eine gehörige
 Umstellung. 
Damit Sie in diesem 
Anfangstruben nichts vergessen, beachten
 Sie bitte unbedingt nachfolgende Hinweise:
Impfungen
Nehmen 
Sie den Impfausweis Ihres kleinen Vierbeiners zur
 Hand. Sehen Sie nach, wann 
Ihr Liebling die erste Impfung
 bekommen hat. 
Der Termin für die nächste 
fällige Impfung ist  dort ebenfalls
 vermerkt , den Sie auf keinen Fall 
versäumen dürfen.
Hier eine kleine Übersicht über die notwendigen Impfungen:
| 
 | 1. Impfung | 2. Impfung | 3.  | weitere Impfungen | 
| (S) Staupe | 8. -10. Woche | 12. -14. Woche | 16. -18. Woche | jährlich wiederholen | 
|  (H)  HCC | 8. -10. Woche | 12. -14. Woche | 16. -18. Woche | jährlich wiederholen | 
| (L) Leptuspirose | 8. -10. Woche | 12. -14. Woche | 16. -18. Woche | jährlich wiederholen | 
| (P) Parvovirose | 8. -10. Woche | 12. -14. Woche | 16. -18. Woche | jährlich wiederholen | 
| (P)Zwingerhusten | 8. -10. Woche | 12. -14. Woche | 16. -18. Woche | jährlich wiederholen | 
| (T) Tollwut | 
 | 12. Woche | 16.  | jährlich wiederholen | 
Die 
erste Impfung (Grundimunisierung) in der 8.-10. Woche
wird als 5-fach Kombinationssppritze 
geimpft.
Die zweite Impfung in der 12.-14. Woche wird ebenfalls als
 Kombinationssppritze 
geimpft , diesmal 6-fach.
Die dritte Impfung in der 16.-18. Woche wird ebenfalls als
 Kombinationssppritze 
geimpft , diesmal 6-fach.
Auch die jährlichen Wiederholungsimpfungen werden 
immer
 als Kombinationssppritze geimpft.
Entwurmung
Die 
ersten Wurmkuren wurden bereits beim Züchter Ihres
 Lieblings verabreicht. Meistens 
werden Entwurmungstermine
 und  Entwurmungsmittel vom Züchter im Impfausweis 
Ihres
 Hundes vermerkt. Sehen Sie nach !!!  
Sollten Sie keine diesbezügliche 
Eintragungen im Impfausweis
 finden , erkundigen Sie sich beim Züchter über erfolge 
Entwurmungen Ihres Wauzies.
Es 
ist durchaus möglich , dass Ihr Welpe bereits im Mutterleib
  oder nach 
der Geburt  durch die Muttermilch angesteckt wurde.
Um die Ausbreitung 
einer möglichen Infektion zu verhindern ,
 ist deshalb eine rechtzeitige und 
regelmäßige  Entwurmung
 unerlässlich. 
Sollte 
Ihr Züchter bereits Wurmkuren durchgeführt haben ,
 achten Sie darauf , dass 
diese nach der letzten durchgeführten
 Wurmkur in der Regel nach ca. 3 Wochen 
 - vor der 2. Impfung
 -  wiederholt werden muss. Die Medikamente hierfür 
erhalten
 Sie bei Ihrem Tierarzt.
Anmeldung zur Hundesteuer
Da 
in Deutschland alle Hunde steuerpflichtig sind , müssen Sie
 Ihren Welpen , sobald 
Sie ihn in Empfang genommen haben ,
spätestens in 4 Wochen bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung 
anmelden. Außer einem Steuerbescheid erhalten Sie in der Regel 
auch eine Steuermarke , die gut sichtbar am Halsband mit 
einem kleinen Schlüsselring befestigt 
wird.
Die 
Höhe der Hundesteuer wird von den Kommunen selbst
 ständig festgelegt , daher 
fällt die Steuer je nach Gemeinden
 oder Stadt unterschieglich aus. In ländlichen 
Gebieten sind oft
 nur minimale Beträge von nicht mal 30.- Euro 
pro Jahr zu
 zahlen , während  Großstädte bis zu 100,- Euro und mehr für 
einen Hund erheben.
Abschluss einer Haftpflichtversicherung
Da 
Hunde, anders als Katzen, nicht über die Privathaftpflicht-
 Versicherung  mitversichert 
sind , ist ves ganz wichtig , für
 Ihren "kleinen Frechdachs" sofort 
eine separate Hundehaft-
 pflichtversicherung abzuschließen.
Als 
Hundehalter haften Sie für alle Schäden , die Ihr Hund 
 anrichtet.
Besonders 
gefährlich ist der Straßenverkehr. Reißt sich Ihr
 Hund - aus welchen Gründen 
auch immer - einmal von der
 Leine los und verursacht einen Verkehrsunfall , 
so kann dies' 
zu Schadenersatzansprüchen von mehreren Hunderttausend
 Euro 
kommen.
Davor 
können Sie sich nur durch eine separate Hundehaft-
 pflichtversicherung schützen.
Die 
jährlichen Prämien hierfür sind im Vergleich zu den
 möglicherweise enstehenden Forderungen 
, die auf Sie
 zukommen können sehr gering.
Achten 
Sie beim Abschluß auf eine ausreichende Deckungs-
 summe. Die Mindestdeckung 
sollte auf alle Fälle 2 Mio. Euro
für Personen- und 500.000 Euro fü+r Sachschäden 
betragen.
Achten Sie auch darauf, dass Vermögensschäden wie z. B.
 Verdienstausfall 
, bis zu einer Höhe von mindestens 50.000
 Euro eingeschlossen sind.
Lassen 
Sie sich meherer Angebote von verschiedenen
 Versicherungsgesellschaften erstellen 
und vergleichen Sie 
diese miteinander. Die Mecklenburgische ,die mit über 
200
 Jahren zu den ältesten Versicherungsgesellschaften der Welt 
zählt ist 
z. B. im Vergleich mit vielen anderen Versicherern 
um bis zu 30 % günstiger.
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